Was Sie wissen müssen
Willkommen zum Live-Ticker zur Cannabis-Gesetzgebung Schweiz — Stand Montag, 28. April 2026.
Die Vernehmlassung zum Cannabis-Produkte-Gesetz (CanPG) endete am 1. Dezember 2025. Das Ergebnis zeigt breite Zustimmung zur Regulierung bei gleichzeitiger Kritik an einzelnen Bestimmungen des Entwurfs. Der Bundesrat wertet die Stellungnahmen aus; die Botschaft an das Parlament wird für Sommer 2026 erwartet.
Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs: kontrollierter Verkauf über lizenzierte, nicht-gewinnorientierte Abgabestellen, Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, Mindestalter 18 Jahre, vollständiges Werbeverbot. Die Vorlage setzt die parlamentarische Initiative 20.473 (Siegenthaler) um.
Das Pilotprojekt «Züri Can» wurde vom Zürcher Gemeinderat mit 101 zu 13 Stimmen bis Oktober 2028 verlängert. Gemäss dem BAG-Bericht zu den Pilotversuchen nehmen per Juni 2025 rund 10’400 Erwachsene an den sieben laufenden Studien teil.
Medizinisches Cannabis ist seit 1. August 2022 ohne Ausnahmebewilligung des BAG ärztlich verschreibbar. Der Besitz von bis zu 10 Gramm bleibt entkriminalisiert (Ordnungsbusse CHF 100).
Live Feed · Cannabis-Gesetzgebung
Chronologisch · zuletzt aktualisiert 28. April 2026Botschaft des Bundesrats zum CanPG weiterhin für Sommer 2026 erwartet — Überarbeitung des Entwurfs läuft
Die Auswertung der über 200 eingegangenen Stellungnahmen zur Vernehmlassung des Cannabis-Produkte-Gesetzes (CanPG) ist nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen eine breite Zustimmung zur Regulierung, jedoch auch substanzielle Kritik an einzelnen Bestimmungen. Die Überarbeitung des Entwurfs und die Erstellung der Botschaft an das Parlament sind im Gang.
Gemäss Branchenberichten wird die Botschaft des Bundesrats für Sommer 2026 erwartet. Anschliessend folgen die parlamentarischen Beratungen in Nationalrat und Ständerat. Erste legale Verkäufe ausserhalb der Pilotprojekte werden — vorbehältlich der parlamentarischen Beratung und einer möglichen Volksabstimmung — frühestens Ende 2026 oder im Lauf von 2027 erwartet.
Quelle: BAG — Neues Cannabisproduktegesetz; Krautinvest, 18. Februar 2026
Zürcher Gemeinderat verlängert «Züri Can» bis Oktober 2028 — 101 zu 13 Stimmen
Der Zürcher Gemeinderat hat mit 101 zu 13 Stimmen die Verlängerung des Pilotprojekts «Züri Can — Cannabis mit Verantwortung» bis Oktober 2028 beschlossen. Damit wird das Projekt zwei Jahre über das ursprüngliche Ende hinaus fortgeführt. Bewilligt wurden zusätzliche Mittel von rund CHF 800’000 für die Weiterführung.
Die Ergebnisse deuten auf eine erfolgreiche Verdrängung des illegalen Markts hin. Die Teilnehmenden beziehen laborgeprüftes Cannabis über drei Kanäle: Apotheken, nicht-gewinnorientierte Social Clubs sowie das städtische Drogeninformationszentrum (DIZ). Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Universität Zürich (PubMed).
Basel-Stadt zieht positive Bilanz nach drei Jahren «Weed Care» — deutlicher Rückgang des Tabakkonsums bei Teilnehmenden
Drei Jahre nach dem Start des Pilotprojekts «Weed Care» in Basel-Stadt fällt die Zwischenbilanz positiv aus. Gemäss SWI swissinfo.ch ist die Inhalation von Rauch aus tabakhaltigen Joints bei den Studienteilnehmenden signifikant zurückgegangen — ein zentrales Ziel des Projekts.
Das Projekt wurde bereits im Juli 2025 um 18 Monate bis Januar 2027 verlängert. Die Abgabe erfolgt über neun Apotheken unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Basel.
Vernehmlassungsergebnisse zum CanPG — breite Zustimmung, aber Kritik an einzelnen Bestimmungen
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt ein differenziertes Bild. Gemäss Krautinvest stösst der Entwurf auf breite grundsätzliche Zustimmung zur Regulierung, gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen kritisiert. Als nächster Schritt sind die Überarbeitung, Überweisung und der Bericht des Bundesrates an das Parlament für Sommer 2026 vorgesehen.
Quelle: Krautinvest, 18. Februar 2026
BAG veröffentlicht zweiten Analysebericht zu den Cannabis-Pilotversuchen — 10’400 Teilnehmende
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den zweiten Analysebericht zu den Cannabis-Pilotversuchen veröffentlicht. Gemäss dem Bericht (Teil 2, Mitte 2024 bis Mitte 2025) nehmen per Juni 2025 rund 10’400 Erwachsene an den sieben laufenden Pilotversuchen teil — ein Anstieg von rund 7’000 im Vorjahr.
Zentrale Erkenntnisse: keine öffentlichen Ordnungsprobleme, kein nachweisbarer Abfluss in den illegalen Markt, und eine leichte Verschiebung zu risikoärmeren Konsumformen wie Vaporisation. Die Daten fliessen direkt in die parlamentarische Beratung des CanPG ein.
Quelle: BAG — Pilotversuche mit Cannabis; ResearchGate — Analysebericht Teil 2
Geteilte Reaktionen zum CanPG — SP spricht von «Vorreiterrolle», SVP lehnt das Gesetz ab
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist liegen die ersten konsolidierten Stellungnahmen der Parteien und Verbände vor. Die Sozialdemokratische Partei (SP) begrüsst das Gesetz und sieht darin im europäischen Vergleich eine «Vorreiterrolle».
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) stellt sich klar gegen die Vorlage. Das Gesetz widerspreche einer verantwortungsvollen Drogenpolitik und belaste das Gesundheitswesen zusätzlich.
Die Grünliberale Partei (GLP) unterstützt einen klaren rechtlichen Rahmen mit Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die Grünen befürworten die Vorlage ebenfalls.
Das Cannabis-Produkte-Gesetz verleiht der Schweiz im europäischen Vergleich eine Vorreiterrolle. Sozialdemokratische Partei (SP), Stellungnahme zur Vernehmlassung
Quelle: SVP Vernehmlassung; GLP Vernehmlassung
Vernehmlassungsfrist zum Cannabis-Produkte-Gesetz abgelaufen — über 200 Eingaben
Die dreimonatige Vernehmlassung zum Vorentwurf des Cannabis-Produkte-Gesetzes ist heute zu Ende gegangen. Eingebracht haben sich Kantone, Parteien, Wirtschaftsverbände, Suchtfachstellen, medizinische Organisationen sowie zahlreiche Privatpersonen. Auch die Patientenorganisation MEDCAN hat eine Stellungnahme eingereicht.
Quelle: Fedlex — Vernehmlassungsverfahren CanPG; MEDCAN Stellungnahme
Vernehmlassung zum Cannabis-Produkte-Gesetz eröffnet — dreimonatige Konsultation startet
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat heute den Vorentwurf des Cannabis-Produkte-Gesetzes (CanPG) in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können bis zum 1. Dezember 2025 Stellung nehmen.
Der über 200-seitige Vorentwurf sieht einen grundlegenden Wandel der Cannabispolitik vor. Zentrale Elemente:
- Verkauf ausschliesslich über lizenzierte, nicht-gewinnorientierte Abgabestellen
- Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen pro erwachsener Person
- Mindestalter 18 Jahre, strikte Ausweiskontrolle
- Vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot
- Nationales «Seed-to-Sale»-Tracking-System
- Obligatorische Kurzberatung am Verkaufsort, geschultes Personal
- THC-basierte Abgabe; differenzierte Besteuerung nach Konsumform
Ein streng regulierter Zugang zu Cannabis mit kontrolliertem Markt erleichtert es, die öffentliche Gesundheit zu schützen, den Jugendschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Co-Bericht der SGK-N zum Vorentwurf des CanPG
Quelle: Parlamentsdienste — Medienmitteilung SGK-N; news.admin.ch
Nationalratskommission verabschiedet Vorentwurf — 14 Ja-Stimmen zu 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat den Vorentwurf zur Reform des Cannabisrechts mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet. Damit beginnt der parlamentarische Prozess hin zu einer kontrollierten Legalisierung des Erwachsenenkonsums.
Der Vorentwurf erlaubt erwachsenen Personen den Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis unter Auflagen. Cannabis bleibt im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) formell als gesundheitsschädigendes Suchtmittel klassifiziert.
Status quo — Medizinisches Cannabis seit August 2022 ohne BAG-Ausnahmebewilligung verschreibbar
Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes per 1. August 2022 wurde die bürokratische Hürde der Ausnahmebewilligung des BAG für Cannabis-Verschreibungen abgeschafft. Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte können seither medizinisches Cannabis direkt verschreiben — die Therapie unterliegt weiterhin der Aufsicht von Swissmedic und strengen Qualitätsanforderungen.
Häufige Indikationen sind chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, therapieresistente Epilepsie sowie palliativmedizinische Begleitung. Die Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung ist nach wie vor auf Einzelfallprüfungen beschränkt.
Quelle: BAG — Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel; Pestalozzi Attorneys — Liberalisierung von Medizinalcannabis
Sieben Pilotprojekte als Datenbasis — «Weed Care» Basel, «Züri Can» und «Cannabis Research Zurich» im Vergleich
In der Schweiz laufen aktuell sieben vom BAG bewilligte wissenschaftliche Pilotprojekte zur kontrollierten Cannabisabgabe. Sie bilden die empirische Grundlage für die nationale Gesetzgebung:
- Basel — «Weed Care»: Start 31. Januar 2023 mit 374 Teilnehmenden; Abgabe über neun Apotheken; Begleitung durch die Universität Basel.
- Zürich — «Züri Can»: Start 2023; über 2’300 Teilnehmende; Abgabe über Apotheken, Social Clubs und Drogeninformationszentrum. Wissenschaftliche Publikation (PubMed).
- Zürich — «Cannabis Research Zürich»: Start Mai 2023, geplant bis Dezember 2028; bis zu 7’500 Teilnehmende — die grösste Schweizer Studie.
- Bern, Lausanne, Genf: Weitere kantonale Studien mit unterschiedlichen Abgabemodellen.
Gemäss dem ersten BAG-Analysebericht (PDF) hatten sich bis Juni 2024 rund 7’000 Erwachsene registriert. Erste Erkenntnisse: keine öffentlichen Ordnungsprobleme, kein Abfluss in den illegalen Markt, leichte Verschiebung zu risikoärmeren Konsumformen.
Quelle: BAG — Pilotversuche mit Cannabis; BAG Analysebericht Teil 1 (PDF)
