Veröffentlicht: 18. Mai 2026|Aktualisiert: 18. Mai 2026|Medizinisch geprüft von Dr. med. Jens Westphal
Von Dr. med. Natalia Eckstein-Halla

Von Dr. med. Natalia Eckstein-Halla

Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (FMH), Schweiz

Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung. Er dient ausschliesslich der allgemeinen medizinischen Information und wurde nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand erstellt.

Inhaltsverzeichnis

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Seit dem 1. August 2022 hat sich der Zugang zu medizinischem Cannabis in der Schweiz grundlegend verändert. Die bisherige Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde aufgehoben, sodass nun jede in der Schweiz zugelassene Ärztin und jeder zugelassene Arzt Cannabis-Arzneimittel direkt verschreiben kann.[1] Dieser Artikel erklärt die aktuelle Rechtslage, den Ablauf der Verschreibung und was Patientinnen und Patienten wissen müssen.

Die Gesetzesänderung von 2022

Vor August 2022 war die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln in der Schweiz nur mit einer Ausnahmebewilligung des BAG möglich. Dieser bürokratische Prozess führte zu langen Wartezeiten und schränkte den Zugang für Patientinnen und Patienten erheblich ein. Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) wurde diese Hürde beseitigt.[8]

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr erforderlich
  • Jede zugelassene Ärztin und jeder zugelassene Arzt kann Cannabis-Arzneimittel verschreiben
  • Cannabis wird als normales Betäubungsmittel behandelt und über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben
  • Die Verschreibung erfolgt patientenindividuell und liegt im ärztlichen Ermessen

Wichtig zu verstehen: Die Gesetzesänderung betrifft ausschliesslich die medizinische Anwendung unter ärztlicher Aufsicht. Der Freizeitkonsum von Cannabis mit einem THC-Gehalt über 1 % bleibt in der Schweiz weiterhin illegal, abgesehen von laufenden Pilotprojekten in einzelnen Städten.[6]

Für welche Erkrankungen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?

In der Schweiz gibt es keine abschliessende Liste von Indikationen für medizinisches Cannabis. Die Verschreibung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und erfolgt in der Regel dann, wenn konventionelle Therapien nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden.[1]

Die internationale Evidenzlage zeigt die stärkste Wirksamkeit für folgende Anwendungsgebiete:[7]

  • Chronische Schmerzen: Insbesondere neuropathische Schmerzen, bei denen herkömmliche Analgetika unzureichend wirken.[10]
  • Spastik bei Multipler Sklerose: Nabiximols (Sativex) ist in der Schweiz als Arzneimittel zugelassen.[9]
  • Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen: Wenn Standardantiemetika nicht ausreichend wirken.
  • Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust: Insbesondere bei HIV/AIDS oder Krebserkrankungen.
  • Therapieresistente Epilepsie: CBD-basierte Arzneimittel wie Epidyolex sind zugelassen.

Die European Pain Federation (EFIC) hat 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, das den Einsatz von Cannabis-basierten Medikamenten bei chronischen Schmerzen als Drittlinientherapie empfiehlt — also nach Versagen von mindestens zwei konventionellen Therapieansätzen.[3]

Der Weg zum Rezept: Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Erlangung eines Cannabis-Rezepts in der Schweiz folgt einem strukturierten Prozess:

1. Ärztliche Konsultation

Der erste Schritt ist ein ausführliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt. Dabei werden die Krankengeschichte, bisherige Therapieversuche und die aktuelle Symptomatik besprochen. Die Ärztin oder der Arzt beurteilt, ob eine Cannabis-Therapie medizinisch sinnvoll und angemessen ist.[5]

2. Therapieplanung

Wird eine Cannabis-Therapie als geeignet erachtet, erstellt die Ärztin oder der Arzt einen individuellen Therapieplan. Dieser umfasst die Wahl der Darreichungsform, die Dosierung und die Behandlungsziele. Die Therapie beginnt typischerweise mit einer niedrigen Dosis, die schrittweise angepasst wird (Start-low-go-slow-Prinzip).[9]

3. Betäubungsmittelrezept

Cannabis-Arzneimittel werden über ein spezielles Betäubungsmittelrezept verschrieben. Dieses unterscheidet sich von einem normalen Rezept und unterliegt strengeren Dokumentationspflichten. Das Rezept wird in der Apotheke eingelöst.[8]

4. Regelmässige Kontrollen

Die ärztliche Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Cannabis-Therapie. Regelmässige Kontrolltermine dienen der Überprüfung der Wirksamkeit, der Anpassung der Dosierung und der Erfassung möglicher Nebenwirkungen.[4]

Darreichungsformen

In der Schweiz sind verschiedene Darreichungsformen von medizinischem Cannabis verfügbar:[9]

  • Öle und Tinkturen: Sublingual eingenommen, ermöglichen sie eine präzise Dosierung und einen gleichmässigen Wirkungseintritt.
  • Kapseln: Bieten eine standardisierte Dosierung und sind einfach einzunehmen.
  • Getrocknete Blüten: Zur Inhalation mittels Vaporizer (nicht zum Rauchen empfohlen).
  • Sprays: Wie Nabiximols (Sativex), ein oromukosales Spray.
  • Magistralrezepturen: Individuell in der Apotheke hergestellte Zubereitungen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist in der Schweiz nicht automatisch gegeben. Zugelassene Arzneimittel wie Sativex oder Epidyolex werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Für magistrale Zubereitungen und nicht zugelassene Präparate muss in der Regel eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse beantragt werden.[8]

Zusatzversicherungen können je nach Anbieter und Vertragsbedingungen einen Teil der Kosten übernehmen. Es empfiehlt sich, vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit der eigenen Krankenkasse zu klären.

Cannabis-Patienten im Strassenverkehr

Die Teilnahme am Strassenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Für Patientinnen und Patienten mit einer ärztlich verordneten Cannabis-Therapie gelten jedoch besondere Regelungen.[2]

Eine aktuelle Studie zur Fahreignung unter Cannabis-Medikation zeigt, dass die Beurteilung individuell erfolgen muss. Patientinnen und Patienten sollten zu Beginn der Therapie und bei Dosisänderungen auf das Autofahren verzichten, bis die individuelle Verträglichkeit geklärt ist. Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kann erforderlich sein.[2]

Reisen mit medizinischem Cannabis

Reisen mit medizinischem Cannabis erfordert sorgfältige Vorbereitung. Innerhalb des Schengen-Raums benötigen Patientinnen und Patienten ein Schengen-Formular, das von der kantonalen Gesundheitsbehörde ausgestellt wird. Dieses Dokument bestätigt, dass die mitgeführten Betäubungsmittel ärztlich verschrieben wurden.[8]

Für Reisen ausserhalb des Schengen-Raums gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen des Ziellandes. In vielen Ländern ist die Einfuhr von Cannabis-Produkten — auch mit ärztlicher Verschreibung — illegal. Eine vorgängige Abklärung bei der Botschaft des Ziellandes ist dringend empfohlen.

Nebenwirkungen und Risiken

Wie jedes Arzneimittel kann auch medizinisches Cannabis Nebenwirkungen verursachen. Die häufigsten sind:[4]

  • Müdigkeit und Schläfrigkeit
  • Schwindel
  • Mundtrockenheit
  • Veränderungen des Appetits
  • Konzentrationsstörungen
  • Stimmungsveränderungen

Schwerwiegendere Nebenwirkungen sind selten, können aber insbesondere bei Personen mit psychiatrischen Vorerkrankungen auftreten. Eine sorgfältige ärztliche Begleitung minimiert diese Risiken.[7]

Wann zum Arzt?

Ein ärztliches Gespräch über medizinisches Cannabis kann sinnvoll sein, wenn:

  • Konventionelle Therapien bei chronischen Beschwerden nicht ausreichend wirken
  • Nebenwirkungen bestehender Medikamente die Lebensqualität einschränken
  • Sie sich über die Möglichkeiten einer Cannabis-Therapie informieren möchten
  • Sie bereits Cannabis konsumieren und eine ärztlich begleitete Therapie bevorzugen würden

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann jeder Arzt in der Schweiz Cannabis verschreiben?

Ja, seit August 2022 kann jede in der Schweiz zugelassene Ärztin und jeder zugelassene Arzt Cannabis-Arzneimittel über ein Betäubungsmittelrezept verschreiben. Eine Spezialisierung ist nicht erforderlich.[1]

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Zugelassene Arzneimittel wie Sativex können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen werden. Für andere Präparate ist eine Kostengutsprache erforderlich. Die Übernahme ist nicht garantiert.[8]

Darf ich als Cannabis-Patient Auto fahren?

Die Fahreignung muss individuell beurteilt werden. Zu Beginn der Therapie und bei Dosisänderungen sollte auf das Fahren verzichtet werden. Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kann erforderlich sein.[2]

Macht medizinisches Cannabis abhängig?

Bei sachgemässer Anwendung unter ärztlicher Aufsicht ist das Abhängigkeitsrisiko gering. Dennoch kann bei langfristigem Konsum eine psychische Gewöhnung auftreten, weshalb regelmässige ärztliche Kontrollen wichtig sind.[4]

Kann ich mit medizinischem Cannabis ins Ausland reisen?

Innerhalb des Schengen-Raums ist dies mit einem Schengen-Formular möglich. Für Reisen ausserhalb des Schengen-Raums gelten die Gesetze des jeweiligen Ziellandes. Eine vorgängige Abklärung ist dringend empfohlen.[8]

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Quellen

1Swissmedic. (2022). Cannabis for medical purposes. Swissmedic Visible. https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/ueber-uns/publikationen/visible/swissmedic-visible-nov-2022.spa.v6.app/en/cannabis.html
2Palmiere, C., et al. (2024). Cannabis-based medicines and medical fitness-to-drive. Forensic Science International, 362, 112156. https://doi.org/10.1016/j.forsciint.2024.112156
3Häuser, W., et al. (2018). European Pain Federation (EFIC) position paper on appropriate use of cannabis-based medicines and medical cannabis for chronic pain management. European Journal of Pain, 22(9), 1547–1564. https://doi.org/10.1002/ejp.1297
4Pratt, M., et al. (2019). Benefits and harms of medical cannabis: A scoping review of systematic reviews. Systematic Reviews, 8, 320. https://doi.org/10.1186/s13643-019-1243-x
5Rønne, S. T., et al. (2021). Physicians' experiences, attitudes, and beliefs towards medical cannabis: A systematic literature review. BMC Family Practice, 22, 212. https://doi.org/10.1186/s12875-021-01559-w
6Manthey, J., et al. (2021). Public health monitoring of cannabis use in Europe: Prevalence of use, cannabis potency, and treatment rates. The Lancet Regional Health – Europe, 10, 100227. https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2021.100227
7Whiting, P. F., et al. (2015). Cannabinoids for medical use: A systematic review and meta-analysis. JAMA, 313(24), 2456–2473. https://doi.org/10.1001/jama.2015.6358
8Bundesamt für Gesundheit BAG. (2022). Erleichterter Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-am/medizinischer-cannabis.html
9Grotenhermen, F., & Müller-Vahl, K. (2012). The therapeutic potential of cannabis and cannabinoids. Deutsches Ärzteblatt International, 109(29–30), 495–501. https://doi.org/10.3238/arztebl.2012.0495
10Fisher, E., et al. (2021). Cannabinoids, cannabis, and cannabis-based medicine for pain management: A systematic review of randomised controlled trials. Pain, 162(Suppl 1), S45–S66. https://doi.org/10.1097/j.pain.0000000000002209
Dr. med. Jens Westphal

Dr. med. Jens Westphal

Praktischer Arzt (FMH), Schweiz

Dr. med. Jens Westphal ist als Praktischer Arzt (FMH) Teil des medizinischen Expertenteams von Canna Viva, der führenden Schweizer Plattform für medizinisches Cannabis. In seiner Rolle erstellt er medizinisch geprüfte Inhalte für die Website und begleitet Patientinnen und Patienten digital bei der Therapie mit Medizinalcannabis.

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Geprüft: May 18, 2026

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