Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Kostengutsprache Krankenkasse – also die formelle Zusage, dass die Kasse die Therapiekosten (ganz oder teilweise) übernimmt. Ohne eine kostengutsprache Krankenkasse bleibt der Patient in der Regel auf den Kosten für das Cannabispräparat sitzen, auch wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Klärung der Voraussetzungen und eine strukturierte Antragstellung.