THC unter oder über 1 Prozent: Welche Regeln gelten in der Schweiz?

CBD-Blüten in ihrer natürlichen Form zeigen die volle Pracht der Hanfpflanze, mit ihren harzreichen, detailreichen Knospen. Sie sind ein Beispiel für nachhaltigen Anbau und bieten vielseitige Anwendungsmöglichkeiten.

Entscheidend ist der THC-Gehalt: Cannabis mit einem durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt ab 1 Prozent gilt in der Schweiz als Betäubungsmittel, Hanf mit weniger als 1 Prozent fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Zusätzlich kommt es auf den Zweck an, medizinisch oder nicht medizinisch. Dieser Artikel erklärt die Regeln, zeigt typische Situationen in einer Tabelle und nennt, wo Vorsicht nötig ist (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1 Prozent THC gilt Cannabis als Betäubungsmittel. Anbau, Einfuhr, Herstellung, Inverkehrbringen und Konsum sind grundsätzlich verboten.
  • Der Konsum kann mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden. Der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigengebrauch wird nicht bestraft.
  • Unter 1 Prozent THC fällt Hanf nicht unter das BetmG. Je nach Verwendung gelten andere Gesetze.
  • Im Strassenverkehr darf kein THC im Blut sein, auch nicht nach dem Konsum von erlaubtem Cannabis.
  • Im Ausland gelten teilweise strengere Regeln, auch in den Nachbarländern.

Was gilt ab 1 Prozent THC?

Anbau, Einfuhr, Herstellung, Inverkehrbringen und Konsum sind laut BAG grundsätzlich verboten und strafbar. Wer konsumiert, kann laut ch.ch mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden. Wer nur eine kleine Menge von maximal 10 Gramm für den eigenen Konsum vorbereitet, erhält keine Strafe. Auch wer einer erwachsenen Person höchstens 10 Gramm gibt, ohne sie zu verkaufen, um gemeinsam zu konsumieren, bleibt straffrei.

Ausnahmen gibt es bei wissenschaftlichen Pilotversuchen und bei Cannabisarzneimitteln, die eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt. Für diese gilt das Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic. Mehr dazu in unserem Artikel Vier Jahre Cannabis auf Rezept.

Was gilt unter 1 Prozent THC?

Hanf mit weniger als 1 Prozent THC fällt nicht unter das BetmG. Je nach Verwendungszweck gelten andere Gesetze, zum Beispiel das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Tabakproduktegesetz. Laut ch.ch sind Hanfblüten, Duftöle, Salben oder Tropfen mit weniger als 1 Prozent THC erlaubt. Auch der private Hanfanbau ist erlaubt, wenn die Sorte unter 1 Prozent THC liegt.

CBD (Cannabidiol) ist nicht berauschend und wird nicht vom BetmG erfasst. Anbieterinnen und Anbieter müssen bei THC-armen Produkten viele Gesetze beachten. Der Bund hat dafür ein Merkblatt zu CBD-Produkten erstellt, das sich vor allem an sie richtet. Je nach Produkt sind zum Beispiel das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig.

Welche vier Kategorien unterscheidet Swissmedic?

Swissmedic ordnet Cannabis nach THC-Gehalt und Zweck in vier Kategorien ein. Daraus ergibt sich, welche Behörde und welches Gesetz zuständig sind.

Medizinische Zwecke Nicht medizinische Zwecke
THC ab 1 % Kategorie 1: Betäubungsmittelgesetz (Verzeichnis a) und Heilmittelgesetz, zuständig ist Swissmedic Kategorie 2: Betäubungsmittelgesetz (Verzeichnis d), zuständig ist das BAG, zum Beispiel bei Pilotversuchen
THC unter 1 % Kategorie 3: Heilmittelgesetz, zuständig ist Swissmedic Kategorie 4: je nach Zweck Lebensmittel-, Chemikalien- oder Tabakrecht, zuständig sind andere Bundesämter, nicht Swissmedic

Was sind Pilotversuche mit Cannabis?

Seit dem 15. Mai 2021 erlaubt das BetmG befristet auf zehn Jahre wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene. Die Versuche sind örtlich und zeitlich begrenzt und sollen eine wissenschaftliche Grundlage für eine künftige Regelung liefern. Laut BAG gelten strikte Anforderungen an Jugend- und Gesundheitsschutz sowie ein absolutes Werbeverbot. Der Konsum aus medizinischen Gründen aufgrund einer ärztlichen Verschreibung ist nicht Gegenstand dieser Versuche. Die Einzelheiten regelt die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV).

Typische Situationen im Überblick

Situation Rechtliche Einordnung Quelle
Konsum von Cannabis ab 1 % THC Verboten, Ordnungsbusse von 100 Franken möglich ch.ch
Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigengebrauch Wird nicht bestraft BAG
Bis zu 10 Gramm an eine erwachsene Person abgeben, ohne zu verkaufen, zum gemeinsamen Konsum Straffrei ch.ch
Hanfblüten mit weniger als 1 % THC Erlaubt, Anbieter müssen viele Gesetze beachten ch.ch
Privater Anbau einer Sorte unter 1 % THC Erlaubt ch.ch
Autofahren nach dem Konsum Kein THC im Blut erlaubt ch.ch
Mitnahme ins Ausland Andere Gesetze und tiefere THC-Grenzen möglich ch.ch

Was gilt im Strassenverkehr?

Wer fährt, darf laut ch.ch kein THC im Blut haben. Auch der Konsum von erlaubtem Cannabis kann zu einem messbaren THC-Gehalt führen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) legt fest, ab welchem Wert Fahrunfähigkeit als erwiesen gilt, aktuell sind das 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut. Das Bundesgericht hat diese Nulltoleranz 2021 bestätigt (6B_282/2021). Im entschiedenen Fall lag der Blutwert bei 4,4 Mikrogramm pro Liter, der Lenker wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Das Gericht hielt fest, die Regelung werde in der Literatur kritisiert, sei aber nicht unhaltbar, zumal sich nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht zuverlässig sagen lasse, wie THC-Konzentration im Blut und tatsächliche Wirkung zusammenhängen.

Für alle gilt deshalb: Nach dem Konsum von Cannabis nicht fahren. Wer ein ärztlich verschriebenes Cannabisarzneimittel einnimmt, klärt die Fahrfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Was gilt im Ausland?

Im Ausland gelten teilweise strengere Gesetze und tiefere maximale THC-Gehalte, auch in Nachbarstaaten. In der Schweiz erlaubtes Cannabis kann dort verboten sein. Wer Cannabis oder entsprechende Produkte ins Ausland mitnehmen will, erkundigt sich vorher direkt bei den Behörden des Ziellandes.

Was ändert sich mit einem neuen Cannabisgesetz?

Die Nationalratskommission SGK-N erarbeitet laut BAG derzeit ein neues Gesetz zur nicht medizinischen Verwendung von Cannabis. Es ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die Regeln in diesem Artikel. Den Kontext und den Handlungsbedarf zeigt der Bericht des Bundesrates vom November 2023 zum Postulat 21.3280 Minder, den das BAG auf seiner Seite verlinkt. Den aktuellen Stand fassen wir in unserem Artikel zur Cannabis-Legalisierung in der Schweiz zusammen.

Häufige Fragen

Ist Cannabis in der Schweiz legal?
Das hängt vom THC-Gehalt und vom Zweck ab. Unter 1 Prozent THC ist Cannabis erlaubt. Ab 1 Prozent ist es verboten, ausser bei Pilotversuchen und bei ärztlich verschriebenen Cannabisarzneimitteln.

Wie viel Cannabis ist straffrei?
Der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigengebrauch wird nicht bestraft. Der Konsum kann mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden.

Ist CBD in der Schweiz legal?
CBD untersteht nicht dem BetmG. Produkte mit weniger als 1 Prozent THC sind erlaubt, Anbieter müssen je nach Produktart weitere Gesetze beachten.

Darf ich selbst Hanf anbauen?
Privater Hanfanbau ist erlaubt, wenn der THC-Gehalt der Sorte unter 1 Prozent liegt.

Darf ich nach dem Konsum Auto fahren?
Nein, im Blut darf kein THC nachweisbar sein. Das gilt auch für erlaubtes Cannabis.

Gilt in der Schweiz erlaubtes Cannabis auch im Ausland?
Nicht unbedingt. Viele Länder haben strengere Regeln, vor der Reise bei den Behörden nachfragen.

Was sind Pilotversuche?
Wissenschaftliche Studien mit kontrollierter Abgabe von Cannabis an Erwachsene, die das BetmG seit dem 15. Mai 2021 für zehn Jahre erlaubt.

Wer ist für welche Art von Cannabis zuständig?
Das hängt von THC-Gehalt und Zweck ab. Die Tabelle mit den vier Swissmedic-Kategorien zeigt, ob Swissmedic, das BAG oder andere Bundesämter zuständig sind.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 13.10.2026.

Quellen im Artikel

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